Die THG-Quote ist ein Mittel zur Verminderung von schädlichen Treibhausgasen. Durch sie werden Hersteller von Otto- und Dieselkraftstoff verplichtet, Treibhausgase
(CO₂-Emissionen) zu senken. Die jeweilige Treibhausgaseinsparung ist prozentual festgelegt, und wird vorgegeben. Sie steigt von 6% im Jar 2021 auf bis zu 25% im Jahr 2030. Zur Minderung von Treibhausgasen kann ab 2022 auch Strom, der im Bereich der Elektromobilität eingesetzt worden ist, berücksichtigt werden. Seit Anfang des Jahres 2022 können private E-Mobilisten vom Verkauf ihrer eingesparten Co2 Emissionen über die THG-Quote, oder THG-Umweltprämie profitieren und jährlich eine Geldprämie erhalten.
Für die Registrierung benötigen wir untenstehende Daten:
1) vollständige Name
2) E-Mail-Adresse
3) Foto oder PDF der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins des E-Autos.
4) Bankdaten zur Überweisung
der Auszahlung
Grundsätzlich ja. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass quotenverpflichtete Unternehmen bilaterale Verträge mit einzelnen Personen über geringe Strommengen schließen. Deshalb wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, das Pooling-Dienstleister THG-Quoten bündeln und entsprechend vermarkten dürfen.
Die Anmeldung von Strommengen im Rahmen der THG-Quote ist freiwillig. Mitteilungen für ein Verpflichtungsjahr sind spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres einzureichen. Für nicht beantragte THG-Quoten behält sich die Bundesregierung vor, nicht gemeldete Strommengen über eine Auktionierung dem Quotenhandel zuzuführen. Der Erlass einer solchen Rechtsverordnung ist derzeit noch nicht geplant. Anträge für das Vorjahr die nach dem 28. Februar des Folgejahres eingehen sind ungültig. Für den Halter des E-Mobil geht die Jahresprämie des Vorjahres dann unwiederbringlich verloren und kann erst wieder für das laufende Kalenderjahr beantragt werden.
Als berechtigt gilt stets der Halter ein reinen Elektrofahrzeuges. Wir als Pooling-Dienstleister, lassen Ihre THG-Quote zertifizieren und Vermarkten diese für Sie. Voraussetzung ist, dass das gemeldete E-Fahrzeug auf Sie zugelassen wurde, und die THG-Quote für das entsprechende Jahr noch nicht beantragt wurde.
Am Quotenhandel können nur rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge teilnehmen. Diese müssen laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besitzen. Dazu gehören z.B. E-Autos, E Transporter, E-Busse, E-LKW wobei die Liste nicht alle E-Fahrzeuge beinhaltet. Beispielsweise ist auch Strom für Schienenverkehr, z.B. der einer Straßenbahn oder eines E-Bus anrechenbar.
Nein, ob das E-Fahrzeuge auf eine natürliche oder juristische Person zugelassen ist, ist nicht relevant.
Die THG-Quote wird von quotenverpflichteten Unternehmen wie der Mineralölindustrie gekauft, und kann vom Halter des E-Fahrzeug über unser Portal beantragt werden.
Ja das ist Möglich. Mitteilungen für ein Verpflichtungsjahr sind spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres vorzunehmen. Daher können auch bereits während des laufenden Verpflichtungsjahres schon Anträge eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, dass im Rahmen des Antrags konkret das Jahr benannt wird, für das die Meldung erfolgt, sodass eine Überschreitung der Frist ausgeschlossen werden kann.
Wenn Sie Ihr E-Auto verkaufen, steht Ihnen trotzdem die volle Prämie für das Kalenderjahr zu. Der neue Besitzer kann dann erst für das darauffolgende Jahr die THG-Quote wieder beantragen. Der Anspruch auf die Quote endet für Sie mit dem Verkauf am Ende des laufenden Kalenderjahres. Bitte informieren Sie uns kurz darüber wenn Sie Ihr E-Mobil verkauft haben. Wir freuen uns, wenn Sie die THG-Quote für Ihr neues E-Mobil wieder bei uns melden.